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Unfallversicherung
Unfallversicherung
Grundsätzlich muss zunächst zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung unterschieden werden. Während die gesetzliche Unfallversicherung alle Folgen von Unfällen abdeckt, welche nicht im privaten Umfeld des Versicherten geschehen, ist eine private Unfallversicherung dafür konzipiert, Unfallfolgen im Rahmen der Ausübung von Hobbys oder solche, die aus Unfällen in der Freizeit resultieren, zu regulieren.
Zunächst einige Fakten zur gesetzlichen Unfallversicherung: sie ist ein Teil der allgemeinen Sozialversicherung und besteht für alle Unfallfolgen, die aus Unfällen am Arbeitsplatz resultieren. Darüber hinaus sind auch der Weg zur Arbeit und der Heimweg nach getaner Arbeit durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Wer die Leistungen von staatlichen Bildungsorganen in Anspruch nimmt, wie zum Beispiel Schüler oder Studenten, ist am Ort selbst sowie auf dem Weg dorthin und wieder nach Hause ebenfalls durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Als Arbeitnehmer sind Sie automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Träger dieser Versicherung sind die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen. Wenn Sie als Selbstständiger in Ihrem eigenen Unternehmen gegen Unfälle abgesichert werden wollen, müssen Sie einen freiwilligen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen.
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Auch für den privaten Bereich gilt: wer sich hier gegen die Folgen von Unfällen durch die Ausübung eines Hobbys, Sports oder ähnliches absichern will, muss selbstständig eine private Unfallversicherung abschließen. Grundsätzlich kann man bei Abschluss eines solchen Vertrages zwischen einer monatlichen Beitragszahlung und einer Einmalzahlung wählen. Die Auszahlung der Versicherungsleistung im Versicherungsfall kann ebenfalls in monatlichen Beträgen oder in einem Einmalbetrag erfolgen. All diese Punkte sollten selbstverständlich im Versicherungsvertrag genau festgehalten werden.
Insbesondere sollte beim Abschluss des Vertrages darauf geachtet werden, dass die so genannte Gliedertaxe an die persönlichen Anforderungen des Versicherten angepasst wird. Die Gliedertaxe legt fest, wieviel der Versicherte beim Verlust beziehungsweise bei der Beeinträchtigung eines bestimmten Körperteils von der Versicherung ausgezahlt bekommt. Der Wert wird jedoch nicht in absoluten Beträgen festgelegt, sondern anhand eines Invaliditätsgrads, an dem sich später die auszuzahlende Versicherungsleistung bemisst.
Hier ist es enorm wichtig, dass dieser Invaliditätsgrad individuell angepasst wird. Wenn beispielsweise ein Berufsmusiker einen Finger verliert und daraufhin kein Instrument mehr spielen kann, wird dies sicherlich schwerwiegendere berufliche Folge haben, als z. B. bei einem Verkäufer, der den Finger in der Regel nicht unbedingt für die Ausübung des Berufes braucht. Auch Zusatzleistungen können im Rahmen eines Unfallversicherungsvertrages meist individuell festgelegt werden. Darunter fallen zum Beispiel das Krankenhaustagegeld, ein Todesfallschutz oder auch die Integration von kosmetischen Korrekturen nach Unfällen.


