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Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift dann, wenn der Versicherte für mindestens sechs Monate in seinem erlernten Beruf nicht mehr tätig werden kann. Die Ursachen dafür können zum Beispiel in einer Krankheit, einem körperlichen oder auch geistigen beziehungsweise seelischen Kräfteverlust oder einer Verletzung liegen. Dabei muss der Versicherte nicht zwangsweise komplett berufsunfähig sein, die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen schon ab einer Unfähigkeit von 50 Prozent Leistungen aus. In diesem Fall kann der Versicherte also nur noch die Hälfte der regulären Arbeitszeit in seinem Beruf tätig werden.
Generell empfiehlt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeitnehmer, die später also 1961 geboren sind. Grund dafür ist, dass allem zuvor geborenen im Rahmen der staatlichen Rentenversicherung immer noch die so genannte Erwerbsunfähigkeits-beziehungsweise Invalidenrente zur Verfügung steht. Menschen, die nach 1961 geboren sind, genießen diesen staatlichen Schutz nicht. Sie müssen also privat vorsorgen, am besten durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Bei den Versicherungsbedingungen gilt es ganz genau hinzuschauen. Die Beiträge unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer teils ganz deutlich, ebenso weichen die verschiedenen Vertragsbedingungen mitunter deutlich voneinander ab. Zunächst ist festzulegen, wie lange die Berufsunfähigkeitsversicherung laufen sollte. Idealerweise endet sie mit dem Eintritt in die Altersrente. Allerdings gibt es viele Versicherer, die einen Schutz generell nur beispielsweise bis zum 55. Lebensjahr vorsehen. Dabei sollte bedacht werden, dass es gerade in diesem Alter besonders schwer ist, noch einmal eine andere Arbeitsstelle zu finden, wenn man den ursprünglich gelernten Beruf aufgrund einer Krankheit oder einer anderen Beeinträchtigung nicht mehr ausüben kann. Der Versicherungsschutz bis zum Renteneintritt ist also die wesentlich sinnvollere Variante.
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Besonders wichtig für die Beitragshöhe ist es, welcher Berufsgruppe der Versicherte angehört. Naturgemäß fallen die Beiträge für Versicherte in Berufsgruppen mit einem höheren Risikofaktor auch deutlich höher aus. Wer also auf dem Bau arbeitet, den wird die Berufsunfähigkeitsversicherung wesentlicher teurer zu stehen kommen, als beispielsweise einen Bürokaufmann. Darüber hinaus gibt es noch einige weitere Faktoren, welche die Höhe der Tarife beeinflussen. Neben dem Eintrittsalter ist dies insbesondere die Höhe der Versicherungsleistung, die im Bedarfsfall ausgezahlt wird. Bei den meisten Versicherungen können Sie diese individuell festlegen. Einige Versicherer achten zusätzlich darauf, wie der aktuelle Gesundheitszustand des Antragstellers ist und ordnen mitunter eine medizinische Voruntersuchung an oder verlangen zumindest eine Selbstauskunft.
Besonders darauf zu achten ist, dass der Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung keine so genannte „abstrakte Verweisung“ beinhaltet. Diese Verweisung sieht vor, dass bei Eintritt des Versicherungsfalls der Versicherte zunächst dazu verpflichtet ist, selbstständig eine andere, für ihn geeignete Tätigkeit zu suchen. Für diese Übergangszeit erhält der Versicherte keinerlei finanzielle Unterstützung. Weiterhin ist er verpflichtet, auch Teilzeittätigkeiten und Arbeiten in anderen Berufen anzunehmen, um damit seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Dabei nimmt die abstrakte Verweisung keine Rücksicht darauf, ob dem Versicherten durch den Wechsel beziehungsweise durch die kürzeren Arbeitszeiten finanzielle Einbußen entstehen. Aus diesem Grund ist es ratsam, keinen Versicherungsvertrag mit integrierter abstrakter Verweisung zu unterschreiben.


